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Lernförderung über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)

Autorenbild: Lernecke Hagen
Lernecke Hagen
15. Sept.
3 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 17. Sept.


Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) bietet Kindern und Jugendlichen aus leistungsberechtigten Familien die Möglichkeit, Unterstützung beim Lernen zu erhalten. Im Rahmen der BuT-Lernförderung können die Kosten für eine zusätzliche außerschulische Lernförderung bzw. Nachhilfe übernommen werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.


Ziel der Lernförderung ist es, Schülerinnen und Schüler gezielt dabei zu unterstützen, Lernrückstände aufzuholen, schulische Schwierigkeiten zu bewältigen und die wesentlichen Lernziele zu erreichen.


✓ Förderbedarf wird durch die Schule bestätigt - Die Schule bestätigt, dass eine zusätzliche Lernförderung notwendig und geeignet ist. Dabei wird festgestellt, in welchem Fach bzw. in welchen Bereichen zusätzlicher Unterstützungsbedarf besteht.


✓ Schulische Förderangebote reichen nicht aus - Eine Förderung über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) kommt insbesondere dann infrage, wenn vorhandene kostenfreie schulische Förderangebote nicht ausreichen oder den bestehenden Förderbedarf nicht angemessen abdecken können.


✓ Antrag und Bewilligung der BuT-Lernförderung - Die Kostenübernahme für die Lernförderung muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Der jeweilige Leistungsträger prüft die Voraussetzungen und entscheidet, ob und in welchem Umfang die Kosten für die Lernförderung übernommen werden.

Wichtig: Die Bewilligung erfolgt immer durch den zuständigen Leistungsträger. Eine automatische Kostenübernahme durch das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) besteht nicht.




BuT-Lernförderung bei der Lernecke Hagen – kurz erklärt

Mit der Lernecke Hagen möchten wir Schülerinnen und Schüler gezielt dabei unterstützen, schulische Schwierigkeiten zu überwinden, Lernlücken zu schließen und wieder sicherer im Unterricht zu werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Kosten für eine außerschulische Lernförderung bzw. Nachhilfe über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) übernommen werden.


Wer kann BuT-Lernförderung bei der Lernecke Hagen nutzen?

Die BuT-Lernförderung richtet sich an Kinder und Jugendliche aus Familien, die die Voraussetzungen für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erfüllen. Ob eine Kostenübernahme für die Lernförderung bei der Lernecke Hagen möglich ist, wird vom jeweils zuständigen Leistungsträger geprüft und bewilligt.

Für die Beantragung einer außerschulischen BuT-Lernförderung wird in der Regel eine Bestätigung der Schule benötigt. Darin wird festgehalten, dass zusätzliche Unterstützung sinnvoll bzw. erforderlich ist und entsprechende schulische Fördermöglichkeiten den Bedarf nicht ausreichend abdecken.

Sobald die notwendigen Voraussetzungen vorliegen, kann die passende Lernförderung gemeinsam mit der Lernecke Hagen geplant werden.

Eine Kostenübernahme ist möglich, erfolgt jedoch nicht automatisch. Zunächst muss die Lernförderung beim zuständigen Leistungsträger beantragt und bewilligt werden.

Wird die BuT-Lernförderung bewilligt, können die Kosten im genehmigten Umfang vom zuständigen Leistungsträger übernommen werden. Deshalb sollte vor Beginn der Förderung geklärt werden, welche Unterrichtsstunden und Kosten tatsächlich bewilligt wurden.

Bei der Lernecke Hagen legen wir Wert auf eine möglichst gezielte und persönliche Unterstützung. Im Rahmen der BuT-Lernförderung gelten allerdings die Vorgaben des zuständigen Leistungsträgers.

Auch einzelne Schülerinnen und Schüler können sich bei der Lernecke Hagen melden. Wir prüfen, ob bereits eine geeignete Lerngruppe vorhanden ist oder ob sich aus mehreren Anfragen eine neue Gruppe mit vergleichbarem Förderbedarf zusammenstellen lässt.

Wenn mehrere Schülerinnen oder Schüler beispielsweise Unterstützung in Mathematik, Deutsch oder Englisch benötigen, kann dies die Bildung einer passenden Lerngruppe erleichtern.

Die Lernförderung der Lernecke Hagen kann entsprechend der jeweiligen Bewilligung organisiert werden. Für eine Kostenübernahme über BuT gelten dabei die Vorgaben des zuständigen Leistungsträgers.

Welche Behörde für den Antrag zuständig ist, hängt von der jeweiligen Sozialleistung und der persönlichen Situation der Familie ab. Zum Beispiel kann das Jobcenter oder das örtliche Sozialamt zuständig sein.

Sie sind sich nicht sicher? Wir helfen gerne weiter.

Sie möchten wissen, wie eine BuT-Lernförderung bei der Lernecke Hagen ablaufen kann oder ob eine passende Lerngruppe verfügbar ist? Sprechen Sie uns gerne an.


Lernecke Hagen Elbersufer 6 · 58095 Hagen Telefon: 0176 60842350 Web: www.lernecke-hagen.de

Gemeinsam für bessere Noten, mehr Sicherheit beim Lernen und neue Motivation.



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